Schimmel: Mietrecht, Versicherung & Förderung im Überblick
Wer bei Schimmel zahlt, ist oft strittig. Wir geben einen allgemeinen Überblick, keine Rechtsberatung, und zeigen, wo Sie im Einzelfall Hilfe bekommen.
Mieter sollten Schimmel schriftlich anzeigen und dokumentieren; ob Bau oder Nutzung die Ursache ist, klärt sich im Einzelfall. Reine Beseitigung wird in der Regel nicht gefördert, Handwerkerleistungen können steuerlich berücksichtigt werden (§ 35a EStG).
Für Mieter: die Grundlagen
Schimmel kann ein Mangel der Mietwohnung sein. Zeigen Sie ihn dem Vermieter oder der Hausverwaltung möglichst zeitnah und schriftlich an, am besten mit Zugangsnachweis. Halten Sie Ort, Größe und zeitlichen Verlauf mit datierten Fotos fest und führen Sie ein Protokoll zu Lüften und Heizen. Eine Mietminderung kann möglich sein; ob und in welchem Umfang, hängt vom Einzelfall ab.
Bau oder Nutzung?
Häufig streiten Mieter und Vermieter darüber, ob Bausubstanz oder Nutzung die Ursache ist. Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Im Streitfall klärt oft ein Sachverständiger die Ursache. Für Rechtsberatung wenden Sie sich an einen Mieterverein oder eine Fachanwältin beziehungsweise einen Fachanwalt für Mietrecht.
Lassen Sie sich beraten
Wir vermitteln Fachbetriebe und beraten nicht rechtlich. Mieterverein, Verbraucherzentrale oder eine Fachanwältin beziehungsweise ein Fachanwalt für Mietrecht können Ihren Fall einordnen.
Eigentümer und Gemeinschaften
Eigentümer beauftragen und bezahlen die Sanierung in der Regel selbst; ob Dritte, etwa bei einem Baumangel, beteiligt werden können, ist im Einzelfall rechtlich zu klären. In Eigentümergemeinschaften betrifft Schimmel am Gemeinschaftseigentum oft einen Beschluss der Gemeinschaft.
Versicherung
Die Wohngebäudeversicherung kann Schäden durch Leitungswasser abdecken, Schimmel als Folgeschaden kann je nach Vertrag mitversichert sein. Schimmel durch Feuchte- oder Lüftungsprobleme ist meist nicht versichert. Prüfen Sie Ihre Police und melden Sie einen Schaden, bevor Sie beauftragen.
Förderung und Steuer
Die reine Schimmelbeseitigung wird in der Regel nicht gefördert. Energetische Maßnahmen wie eine Dämmung können unter Bedingungen förderfähig sein; Anträge sind häufig vor der Beauftragung zu stellen, und es besteht kein Rechtsanspruch. Handwerkerleistungen können nach § 35a EStG mit 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro pro Jahr, berücksichtigt werden. Die Voraussetzungen klärt Ihre Steuerberatung.
Häufige Fragen
Darf ich als Mieter selbst eine Firma beauftragen?
Das sollten Sie vorher mit dem Vermieter klären und im Zweifel rechtlich beraten lassen. Mieterverein oder Fachanwalt können zum Vorgehen im Einzelfall Auskunft geben.
Wann sollte ich die Versicherung informieren?
Sobald ein möglicher Versicherungsfall im Raum steht, etwa ein Leitungswasserschaden, und bevor Sie Arbeiten beauftragen. Die Versicherung klärt, welche Kosten sie übernimmt.
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